Nein, das ist leider nicht möglich. Die gestzlichen Krankenkasse übernehmen die ambulanten Kosten nicht, wenn Sie gleichzeitig stationär im Krankenhaus oder teilstationär in einer Tagesklinik behandelt werden. Das gilt auch für den Aufnahme- und Entlassungstag. Auch Bezugspersonen- bzw. Elterngespräche sind in dieser Zeit nicht abrechenbar.