Im Regelfall gibt es keine freien Therapieplätze, denn wir versuchen immer alle frei werdenden Plätze sofort wieder mit Patient:innen von unserer Warteliste zu belegen. Bitte fragen Sie deswegen auch nicht per Mail oder über das Kontaktformular nach. Der Weg zu einer Psychotherapie in unserer Praxis führt über diese Warteliste. Es gibt allerdings unterschiedliche Kontingente für gesetzlich Versicherte, Beihilfe- und Privatpatient:innen und Patient:innen der BKK MKK.
Nach dem Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) in unserer Praxis, können wir Sie auf Wunsch in die Warteliste für einen Therapieplatz aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und zudem eine dringende Notwendigkeit für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung besteht. Eine Aufnahme auf die Warteliste ohne den Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde in unserer Praxis ist nicht möglich. Auch nicht, wenn Sie schon eine Sprechstunde in einer anderen Praxis besucht haben.
Hierzu gibt verschiedene Möglichkeiten: Über die Buchungsmöglichkeit auf unserer Webseite können Sie bei Frau Bresgen oder Frau Meyer Erstgespräche in unserer Praxis und bei Herrn Dr. Högl ein Videoerstgespräch buchen. Sollten hier keine freien Termine verfügbar sein, buchen Sie bitte über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir bieten dort jeden Montag, Donnerstag und Freitag Termine für ein Erstgespräch in unserer Praxis an (eine Anleitung zur Buchung über die Terminservicestelle finden Sie hier). Zudem gibt es noch die Möglichkeit, sich für einen Wartelistenplatz auf einen Spontanersttermin einzutragen (was das genau ist, lesen Sie hier).
Buchen Sie bitte nur eine der drei Möglichkeiten.
Nein. Der Besuch des Erstgesprächs (der Psychotherapeutischen Sprechstunde) wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Auch die Beihilfe und die privaten Krankenkassen tragen in der Regel die Kosten für das Erstgespräch (Probatorische Sitzung).
Sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die (antrags- bzw. genehmigungspflichtige) psychotherapeutische Behandlung.
Falls Sie einen Termin jedoch nicht fristgerecht absagen oder nicht zur Sprechstunde erscheinen, müssen wir Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, da die Krankenkassen nicht für Ausfalltermine aufkommen.
Es ist weder eine Überweisung noch eine Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse notwendig.
Die Voraussetzung für einen Therapieplatz ist das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) in unserer Praxis und der dadurch ggf. erfolgte Eintrag auf unsere Warteliste. Eine zeitlich Abschätzung ist sehr schwer vorzunehmen, da es vor allem auch auf die zeitliche Passung zwischen dem frei werdenden Therapieplatz und der zeitlichen Verfügbarkeit der Patient:innen ankommt. Grundsätzlich sind immer alle Therapieplätze vergeben und sobald ein Platz frei wird, z.B. am Dienstag um 11 Uhr oder am Donnerstag um 14 Uhr, wird genau diese Zeit wieder an eine(n) neue(n) Patient:in vergeben. Entsprechend sind bei Patient:innen, die auch am Vormittag oder Mittag Zeit für einen regelmäßigen wöchentlichen Therapietermin haben, die Chancen erhöht, dass ein freiwerdender Termin zeitlich zu ihrer Lebenswirklichkeit passt. Aufgrund einer weiterhin sehr hohen Nachfrage nach Therapieplätzen ist ein Platz auf der Warteliste aber keine Garantie für einen Therapieplatz bei uns in der Praxis.
Nein. Der Wartelistenplatz garantiert Ihnen keine sichere Aufnahme in eine Psychotherapie in unserer Praxis. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage kann das unter Umständen auch mehrere Monate dauern. Suchen Sie unbedingt parallel weiter nach einer alternativen Behandlungsmöglichkeit. Mögliche Alternativen haben wir bereits beim Erstgespräch mit Ihnen besprochen.
Im Normalfall melden wir uns bei Ihnen, wenn wir einen passenden Therapieplatz zu vergeben haben. Sie können aber gerne einmalig bei der jeweiligen Therapeutin / dem jeweiligen Therapeuten per Mail nachfragen (die Mailadressen finden Sie im Praxisteambereich auf dieser Webseite). Bitte senden Sie aber keine Nachfrage über das Kontaktformular.
Nein. Bitte buchen Sie wie beschrieben einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde in unserer Praxis. Dort kann dann ggf. der Eintrag auf unsere Warteliste erfolgen. Mit einem Dringlichkeitscode haben Sie Anspruch auf eine zeitnahe Akutbehandlung. Bitte wenden Sie sich für die Vermittlung an die zuständige Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung.
Nein. Die Aufnahme in die therapeutische Versorgung in unserer Praxis richtet sich vor allem nach frei werdenden Therapieplätzen und der zeitlichen Passung der Patient:innen. Entsprechend sind die Chancen auf einen Therapieplatz erhöht, wenn nicht nur die begehrten Nachmittagstermine, sondern auch Termine am Vormittag wahrgenommen werden können.
Nein. Bitte wenden Sie sich bei akuter Selbstgefährdung umgehend an eine psychiatrische Notfallklinik.
Grundsätzlich sollten Sie keine vertraulichen Gesundheitsdaten per E-Mail senden.
Auf unserer Webseite im Downloadbereich können Sie sich aber unseren öffentlichen PGP-Schlüssel herunterladen. Mit diesem können Sie uns Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten senden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihr Mailprogramm entsprechend konfiguriert haben (weitere Informationen dazu finden Sie auf Mobilsicher.de und den Seiten der Fraunhofer Academy und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Einfacher und ohne Vorkenntnisse geht es über unser Kontaktformular. Hier können Sie uns ebenfalls Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten und Anhänge senden. Diese Inhalte können von niemanden eingesehen werden, da sie auf dem gesamten Transportweg vollständig verschlüsselt übertragen werden.