Die psychotherapeutische Behandlung ist grundsätzlich auch per Video möglich. Mittlerweile können auch die psychotherapeutischen Sprechstunden und die Probatorik per Video absolviert werden.

Die Neufassung der Psychotherapie-Vereinbarung sieht vor, dass mindestens 50 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen weiterhin im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden sollen.

Allerdings kann in begründeten Ausnahmefällen auch die erste psychotherapeutische Sprechstunde per Video durchgeführt werden – beispielweise, wenn ein Aufsuchen der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Patientin oder der Patient dies ausdrücklich wünscht.

Geben Sie uns also gerne Bescheid, wenn Sie die Sprechstunde als Videosprechstunde durchführen möchten. Nennen Sie uns bitte zudem den Grund, warum für Sie ein Termin in der Praxis nicht möglich ist.