Nein. Der Besuch des Erstgesprächs (der Psychotherapeutischen Sprechstunde) wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Auch die Beihilfe und die privaten Krankenkassen tragen in der Regel die Kosten für das Erstgespräch (Probatorische Sitzung).

Sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die (antrags- bzw. genehmigungspflichtige) psychotherapeutische Behandlung.

Falls Sie einen Termin jedoch nicht fristgerecht absagen oder nicht zur Sprechstunde erscheinen, müssen wir Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, da die Krankenkassen nicht für Ausfalltermine aufkommen.