Nach dem Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) in unserer Praxis, können wir Sie auf Wunsch in die Warteliste für einen Therapieplatz aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und zudem eine dringende Notwendigkeit für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung besteht.