Nach dem Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) in unserer Praxis, können wir Sie auf Wunsch in die Warteliste für einen Therapieplatz aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und zudem eine dringende Notwendigkeit für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung besteht. Eine Aufnahme auf die Warteliste ohne den Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde in unserer Praxis ist nicht möglich. Auch nicht, wenn Sie schon eine Sprechstunde in einer anderen Praxis besucht haben.